Herzlich Willkommen bei der Externen Meldestelle der Universität Zürich!

Geben Sie hier Ihre Meldungen zu beobachteten oder vermuteten Missständen oder Fehlverhalten an der Universität Zürich ab.

Ihre Meldung geht an die Externe Meldestelle der Universität Zürich, eine unabhängige und vertrauliche Anlaufstelle. Die Meldestelle wird von Pikó Uhl Rechtsanwälte AG betrieben. Ihre Meldung wird von Rechtsanwältin Dr. Rita Pikó bzw. Rechtsanwalt Dr. Laurenz Uhl entgegengenommen.

Sie befinden sich auf der sicheren Meldeplattform ausserhalb der Server der Universität Zürich. Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher übermittelt werden.

Was passiert mit meiner Meldung?

Die Externe Meldestelle nimmt Ihre Meldung entgegen, bestätigt Ihnen den Eingang der Meldung, klärt mit Ihnen Ihre Fragen und Anliegen zur Meldung, nimmt den von Ihnen geschilderten Sachverhalt auf und informiert Sie über das weitere Verfahren. Im Anschluss leitet die Externe Meldestelle Ihre Meldung an die dafür zuständige Kontaktstelle in der Abteilung Recht und Datenschutz der UZH weiter. Die dafür zuständigen Gremien der UZH entscheiden in der Folge über das weitere Vorgehen. Die UZH wird plausible Meldungen angemessen, fair und vertraulich untersuchen. Bei festgestellten Missständen oder Fehlverhalten wird die UZH erforderliche Massnahmen bzw. Sanktionen ergreifen.

Was mache ich nach Abgabe meiner Meldung?

Bitte prüfen Sie regelmässig den Status Ihrer Meldung auf mögliche Rückfragen bzw. den Fortschritt der Bearbeitung. 

Wichtig: Sie erhalten bei Abgabe Ihrer Meldung einen Zugang zu Ihrem Hinweis. Dazu generiert Ihnen das System einen individuellen Link und ein Passwort. Speichern Sie diese Zugangsdaten an einem sicheren und vor Zugriffen Dritter geschützten Ort. Ohne diese Zugangsdaten können Sie Ihre Meldung nicht aufrufen oder auf Rückfragen antworten. Ein Wiederherstellen des Passworts ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. 

Haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Zugangsdaten? Dann nehmen Sie hier über das digitale System erneut Kontakt mit der Externen Meldestelle auf. Beziehen Sie sich dabei auf die bereits abgegebene Meldung.

Ich habe mein Anliegen schon bei anderen Stellen der UZH vorgebracht. Darf ich mich trotzdem an die Externe Meldestelle wenden?

Ja. Geben Sie in diesem Fall bei Ihrer Meldung an, mit welchen anderen internen oder externen Stellen Sie schon Kontakt hatten und was der Stand oder das Ergebnis dieser Kontakte ist.

Wo finde ich Antworten auf meine Fragen? 
  • FAQ zur Externen Meldestelle (FAQ)
  • Reglement über die Externe Meldestelle der Universität Zürich (Rechtssammlung UZH | Recht und Datenschutz | UZH)
  • Wenn Sie Fragen zur Funktion bzw. zum Verfahren der Externen Meldestelle oder zur Weiterleitung Ihrer Meldung an die UZH haben, wählen Sie bitte im nächsten Schritt die entsprechende Kategorie aus.